Rechtsanwalt Michael Held

  • 2004 Zulassung als Rechtsanwalt
  • seit 2005 Bestellung zum Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren
  • seit 2006 Bestellung zum Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren
  • seit 2008 Fachanwalt für Insolvenzrecht

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